Wir bekämpfen Legionellen entsprechend den Empfehlungen der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes mit Stand 08.02.2007

Grundlage unserer Arbeit sind daher folgende Regeln:

  • Neue Wasserverteilungsanlagen planen, bauen und betreiben wir so, dass eine Besiedlung mit Legionellen nicht zu befürchten ist. Am 01. Januar 2003 ist die novellierte Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 in Kraft getreten. Sie schließt die Trinkwasserinstallation im Gebäude ausdrücklich mit ein (§ 3 Absatz 2c und Absatz 3). Die Einhaltung der chemischen und mikrobiologischen Parameter, die sich in der Trinkwasser-Installation ändern können, kann als erfüllt angesehen werden, wenn das Trinkwasser aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgung stammt und beim Bau und Betrieb der Trinkwasser-Installation die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§ 4 Absatz 1 und §17 Absatz 1). Für die Trinkwasserinstallation sind dies insbesondere: DIN 1988, DIN EN 1717, DIN 50930-6, die DVGW Arbeitsblätter W 551 (neue Fassung) und W 553 sowie die VDI Richtlinie 6023.
  • Alle Wasserverteilungsanlagen müssen regelmäßig untersucht werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik dazu sind im DVGW Arbeitsblatt W 551 (neue Fassung) formuliert. Anhand dieses Arbeitsblattes nehmen wir die Überprüfung und die mikrobiologische Überwachung der Anlagen unserer Kunden vor und geben ihnen Hinweise für eine möglicherweise notwendige Sanierung.
  • Für den Betrieb von Schwimmbädern und Badebecken inklusive Warmsprudelbecken (Whirlpools) gilt die DIN 19643. Neben anderen Anforderungen an die Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken enthält diese Norm auch die Vorgabe, dass Legionellen im Badebeckenwasser wie auch im Filtrat nicht nachweisbar sein dürfen. Darüber hinaus hat die Badewasserkommission des Umweltbundesamtes eine Empfehlung zur Überwachung von öffentlichen Bädern herausgegeben.
  • Bei raumlufttechnischen Anlagen sollte den offenen Wasserkühlsystemen besondere Beachtung gewidmet werden, da sie in der Regel Dauertemperaturen um etwa 30 °C aufweisen. Bei Umluftsprühbefeuchtern ist eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Befeuchtungskammern erforderlich. Da diese Systeme jedoch bei vielen kontaminierten RLT-Anlagen die Quelle der Verunreinigung waren, raten wir  von ihrem Betrieb ab. Als hygienisch sicher gelten hingegen Systeme mit Dampfbefeuchtung. Wartung und Reinigung von RLT-Anlagen erfolgen gemäß DIN 1946. Insbesondere bei Reinigungsarbeiten in Wäscherkammern ist auf geeignete Arbeitsschutzausrüstung des Personals zu achten.
  • Bei Hydrotherapie sowie Wannenbädern mit Aerosolbildung ist zu beachten, dass die erforderlichen Temperaturen durch Mischen von kaltem und heißem Wasser erst unmittelbar vor dem Ausfluss durch die Zapfarmatur einzustellen sind. Auch bei Dentaleinheiten ist das Problem der Verkeimung ebenso wie bei Warmsprudelbecken bereits seit längerem bekannt. Auch hier sind einwandfreie hygienetechnische Vorkehrungen erforderlich. Das gilt auch für Geräte im häuslichen Bereich, die ein wässriges Aerosol erzeugen (z.B. Luftbefeuchter, Inhalatoren).
  • Für Probenahme und Laboruntersuchungen von Trink- und Badebeckenwasserproben hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung veröffentlicht. Sie ist für uns Grundlage der Probenahme und für die Labormethode zum Nachweis der Legionellen sowie die Auswertung des Laborergebnisses. Der Nachweis von Legionellenkulturen erfordert ein mikrobiologisches Labor mit einer speziellen Erlaubnis der Gesundheitsbehörde sowie die Verwendung von Spezialnährböden. Andere Nachweismethoden, die keine Bakterienkultur umfassen, genügen nicht den Anforderungen der technischen Regeln und werden von uns nicht eingesetzt.
  • Anlagen, bei denen eine Verkeimung bekannt ist, können durch Sanierungsmaßnahmen wieder sicher werden. Es kommt darauf an, dass Anlagen richtig mikrobiologisch untersucht und damit Gefährdungspotenziale erkannt werden. Im Fall einer Erkrankung, die nachweisbar auf eine Wasserverteilungsanlage oder ein Schwimmbad zurückzuführen ist, kann dies haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die einschlägigen technischen Regeln nicht beachtet wurden. Der Aufwand für Sanierungen wird häufig überschätzt. Zu den Sanierungsmaßnahmen zählen neben den Sofortmaßnahmen, wie thermische Desinfektion der Leitungen oder Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln auch Änderungen der Betriebsweisen, wie insbesondere Temperaturerhöhung und Verbesserung der gleichmäßigen Durchströmung aller Wasserleitungen und Speicher. Der Einsatz besonderer Apparate oder eine permanente besondere Wasserbehandlung zur Legionellenbekämpfung sind normalerweise nicht erforderlich. Zu jeder Sanierungsmaßnahme gehört auf jeden Fall die Kontrolle des Sanierungserfolges durch mikrobiologische Nachuntersuchungen.
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